Wahl und Briefwahl – so geht‘s
Am 26. September finden in Berlin die Wahlen zum Bundestag, für das Abgeordnetenhaus und die Bezirke statt. Dabei haben Sie insgesamt fünf Stimmen.
Wie wirkt sich meine Stimme aus?
Von den fünf Stimmen entfallen jeweils zwei auf den Bund und zwei auf das Land. Mit der Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten für ihren Wahlkreis, während Sie mit der
Zweitstimme einer Partei Ihr Vertrauen schenken und damit bestimmen, wie viele Abgeordnete die Partei im Bundestag bzw. im Abgeordnetenhaus stellen darf. Bei der Wahl des Bezirksparlamentes haben Sie nur eine Stimme. Damit wählen Sie eine von der jeweiligen Partei vorgegebene Liste.
Stimmabgabe bereits ab dem 16. August möglich
Für Ihre Stimmabgabe müssen Sie jedoch nicht bis zum 26. September warten. Bereits ab dem 16. August haben Sie die Möglichkeit, ihre Stimme direkt in einer der beiden Briefwahlstellen (siehe Abbildung) abzugeben. Dafür benötigen Sie lediglich ein Ausweisdokument.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Auch Ihre Briefwahlunterlagen können Sie ab dem 16. August in einer der beiden Briefwahlstellen (siehe Abbildung) mit einem Ausweisdokument abholen. Bis zum 5. September bekommen Sie per Post Ihre Wahlbenachrichtigung. Auf deren Rückseite befindet sich ein Vordruck zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Und schließlich können Sie ihre Briefwahlunterlagen auch online beantragen. Dazu folgen Sie den Anweisungen auf der Webseite: wwww.berlin.de/wahlen
Nicht vergessen: Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens zum Wahltag um 18 Uhr beim zuständigen Bezirksamt eingegangen sein!